Diese Erklärung gilt für die Website chriskatzer.com einschließlich der
deutschsprachigen Fassung unter /de/.
Angestrebt wird die Erfüllung der Stufen A und AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die Website ist nach eigener Prüfung weitgehend konform: Die automatisiert prüfbaren Erfolgskriterien der Stufen A und AA werden erfüllt.
Grundlage ist eine Selbstbewertung. Eingesetzt wurde das Prüfwerkzeug axe-core mit den
Regelsätzen wcag2a, wcag2aa, wcag21a und
wcag21aa, ergänzt um stichprobenartige Prüfungen der Tastaturbedienbarkeit,
der sichtbaren Fokusanzeige und der Farbkontraste.
Eine automatisierte Prüfung erfasst nur einen Teil der Erfolgskriterien — je nach Quelle etwa ein Drittel. Aussagen zu Verständlichkeit, zur Sinnhaftigkeit von Alternativtexten und zur Bedienbarkeit mit Hilfsmitteln lassen sich damit nicht abschließend treffen. Ein Ergebnis ohne Befunde bedeutet deshalb nicht, dass eine Website barrierefrei ist.
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte dieser Website in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns. Wir antworten so schnell wie möglich.
Christoph KatzerFührt Ihre Rückmeldung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an die für die Barrierefreiheit von Dienstleistungen zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden (§ 21 BFSG). Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Stand: 25.08.2026. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Umsetzung zum genannten Datum und stellt keine Rechtsberatung dar.